| Alter-Herrn-Verband |
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Der Alter-Herrn-Verband
(AHV) der Landsmannschaft Westphalia ist ein ausschließlich |
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| Der AHV-Vorstand setzt
sich wie folgt zusammen: 1. AHV-Senior (AH x) 2. AHV-Geschäftsführer (AH xx) 3. AHV-Pressewart 4. AHV-Archivar 5. AHV-Beisitzer z.b.V. |
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| Alle Angelegenheiten des Alte-Herrn-Verbandes werden, soweit sie nicht der Vorstand entscheiden kann, durch Beschlussfassung auf einem Convent geordnet. In jedem Geschäftsjahr findet daher mindestens ein ordentlicher Alter-Herrn-Convent (AHC) und mindestens ein ordentlicher General-Convent (GC) statt. | ||||||||||||||||||||||||||||||
| Der geschäftsführende
Vorstand des AHV ist derzeit wie folgt besetzt: |
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